Suche

Suche

ZEITSCHRIFTEN / Neurologie & Rehabilitation / Archiv / 2015_5 / Abstract 4
 

Neurol Rehabil 2015; 21 (5): 254-262                                                                   SCHWERPUNKTTHEMA


 

Die neurologische Reha-Phase E: Nachgehende Leistungen zur medizinischen und sozialen (Re-)Integration und Teilhabe bei neurologischen Erkrankungen – ein Kontinuum?!

P. Reuther

Neurologische Therapie RheinAhr, Zentrum für Rehabilitation, Eingliederung und Nachsorge in
Ahrweiler (heute NTRA, früher ANR)



Zusammenfassung
Es wird dargestellt, warum ein Kontinuum in der nachgehenden Rehabilitation und Nachsorge, eine Verbesserung der Rehabilitationsprozesses und eine sektorenübergreifenden Versorgung von neurologischen Patienten mit besonderen Problemlagen notwendig sind.
Es geht um zwei wesentliche Herausforderungen:
(1) Die Definition (und Finanzierung) einiger weniger neuer Versorgungsleistungen: Bedarfserkennung und Beratung, trägerübergreifend gültige Bedarfsermittlung und Fallbegleitung neben der systematischen Supervision des Verlaufes.
Dies dürfte im Zusammenhang mit der aktuellen Gesetzesentwicklung im Bereich des Bundesteilhabegesetzes und der Überarbeitung des Rehabilitationsrechtes und der Eingliederungshilfe und den Leistungsgesetzen relativ schnell umsetzbar sein.
(2) Die Gestaltung einer (vorausdenkenden) rehabilitativen Versorgungskette bis in den Wohn- und Arbeitsraum des Betroffenen – zumindest bei denen mit Problemlagen. Dazu ist Etablierung einiger neuer und die Vernetzung, Qualifizierung und Neubeauftragung vorhandener Versorgungsstrukturen erforderlich (Versorgungsnetz und Neuro-Lotsen an jedem Stroke-Unit- Standort würde eine flächendeckender Verfügbarkeit und Erreichbarkeit sichern).
Dies dürfte zeitaufwendiger sein. Die zügige Überarbeitung der Rahmenempfehlungen zur ambulanten neurologischen Rehabilitation im Kontext des SGB IX und der UN-Behindertenrechtskonvention und eine Änderung der desolaten Unterfinanzierung der ambulanten neurologischen Komplextherapie (und der neurologisch begründeten Mobilitätsbehinderungen) dürften diesbezüglich wichtige Schritte der BAR und Ihrer Träger sein.
Die Träger der Selbstverwaltung – KBV, GKV-Spitzenverband und G-BA – sind gefordert, etliche Verfahren und Ausführungsbestimmungen der ambulanten Versorgung weiterzuentwickeln. Die Sozialverbände und die Verbände der Patientenvertretungen sind mit ihren »Kümmerer-Konzepten « auf dem Weg.
Mit der Etablierung dieser Kernmaßnahmen lässt sich die Phase-E-Versorgung und damit die Teilhabe-Auftrag der Rehabilitation und deren nachhaltige Wirksamkeit und die gesamtökonomische Situation verbessern.
Dies ist dringend und schnell notwendig, weil die demographische Entwicklung und die positiven Auswirkungen der modernen medizinischen Versorgung – schon jetzt deutlich erkennbar – nicht zu einer Verminderung, sondern zu einer Zunahme der neurologischen Morbidität und den neurologisch-begründeten Problemlagen führen.
Schlüsselwörter: Phasenmodell (neu), nachgehende Rehabilitation, Nachsorge, sektorenübergreifende Versorgungskonzepte, Teilhabe von Neuropatienten, Fallmanagement, Fallbegleitung 


© Hippocampus Verlag 2015


 << zurück

 

© 2021 • Hippocampus Verlag, Bad Honnef • Impressum • Fon: 0 22 24 - 91 94 80 • E-Mail: info@hippocampus.de