Kurztext Die nachstationäre Versorgung schädelhirnverletzter Menschen und ihrer Angehörigen ist trotz vieler Verbesserungen immer noch nicht ausreichend auf die Bedürfnisse der Betroffenen ausgerichtet. Zwar ist die Förderung der Teilhabe am sozialen und am Arbeitsleben durch das Sozialgesetzbuch IX geregelt, die Versorgungswirklichkeit weist jedoch erhebliche Lücken auf.
Diese Lücken zu schließen, hat sich die Arbeitsgemeinschaft »Rehabilitation und Nachsorge nach Schädelhirnverletzung« vorgenommen. Ziel der gemeinsam ausgerichteten Arbeit der Arbeitsgemeinschaft und der Nachsorgekongressreihe ist es, Erfahrungen und Erkenntnisse auszutauschen, diese gemeinsam weiterzuentwickeln und im Sozial- und Gesundheitswesen durchzusetzen. Es soll für die Schädelhirnverletzten – mit ihren unterschiedlichsten Ausprägungen des Schädigungsbildes – ein eigener Status der Behinderung erreicht werden. Dazu sind sowohl die Bündelung der Interessen der Betroffenen und ihrer Angehörigen als auch der fachliche Austausch aller in der neurologischen Rehabilitation Tätigen sowie eine breite Öffentlichkeitsarbeit unerlässlich. Die Stolpersteine auf dem Weg in das alltägliche Leben müssen identifiziert und dann entfernt werden, neue Wege erkundet und wenn gangbar, dann auch zugänglich gemacht werden. Es gilt, den Schädelhirnverletzten trotz Beeinträchtigung Lebensmut und Lebensqualität durch erfüllbare und erfüllte Teilhabe zu sichern.
Zielgruppe: in der Neurologischen Rehabilitation und in den Nachsorgeeinrichtungen Tätige, Betroffene, Vertreter der Kostenträger und der Gesundheitspolitik
nach oben
|
|
|
Rezensionen
1 von 1 Aus: not 1/2010, S. 66 Wissenschaftliche Untersuchungen beweisen die Wirksamkeit der Rehabilitation bei Menschen mit Schädel-Hirnverletzungen und Schlaganfall, die funktionelle Verbesserung motorischer und kognitiver Leistungen herbeiführen kann. Leider werden die mit dem SGB IX geschaffenen Chancen im Bereich der Rehabilitation nur unzureichend verwirklicht. Es sind immer noch viele Schnittstellenprobleme geblieben, vor allem beim Übergang von stationärer zu ambulanter Versorgung. Gerade bei Menschen mit erworbenen Hirnschäden ist es wichtig, dass Maßnahmen der Rehabilitation nahtlos ineinander greifen und auch nach Abschluss der eigentlichen Rehabilitation müssen spezielle Leistungen wie zur beruflichen, aber auch medizinischen und pflegerischen Versorgung zur Verfügung gestellt werden. Das vorliegende Buch zeigt die grundsätzlichen, wissenschaftlich erprobten Möglichkeiten der ambulanten Nachsorge auf und, macht aber auch die Versorgungslage aus der Sicht der Betroffenen deutlich und stellt modellhafte Nachsorgeeinrichtungen vor. Das Werk richtet sich an Beschäftigte in der Neurologischen Rehabilitation und in Nachsorgeeinrichtungen, Betroffene, Vertreter von Kostenträgern und Gesundheitspolitik.
nach oben
|
|